Mitgliedschaft
Ihr könnt auch Mitglied der KAB St. Marien Borghorst werden
Neues Entdecken – Lust auf Gemeinschaft und neue Kontakte
Sich selbst weiter entwickeln – seine Fähigkeiten einbringen
Politisch sein – Politisch mitmischen
Glaube mit befreiender Botschaft leben
Solidarität mit Benachteiligten – Sie können mit anpacken
International denken – regional handeln
KAB - wir gestalten Steinfurt
Seit über 64 Jahren gibt es uns auch in Steinfurt und wir sind mit gut 200 Mitgliedern einer der größten Verbandsgruppen in unserer Stadt. In dieser großen Gemeinschaft kann man sich nicht nur wohlfühlen, sondern auch etwas bewegen, Gehör finden und Veränderungen in Gang setzen.
Dazu setzen wir auf Bildung, Aktion und Gemeinschaft.
KAB - aus Tradition und Überzeugung gut
Von Anfang an bilden die unantastbare Würde des Menschen, das solidarische Handeln miteinander und die Entwicklung von Möglichkeiten der Selbstbestimmung die Grundlagen unseres Verbandes.
Wir heißen jeden Menschen herzlich Willkommen und möchten Orte des Austausches über das Leben, die Familie, die Arbeit, den Glauben, das Alt-Sein u.v.m. anbieten.
KAB - für ein junges Steinfurt
Die KAB setzt sich besonders für die jungen Familien in Steinfurt ein. Wir sind die einzigen Anbieter von Familienkreisen in unserer Stadt! Nähere Informationen dazu findet Ihr unter "Familienkreise".
Darüber hinaus bieten wir ein buntes Programm für Jung und Alt - mit dem jährlichen Höhepunkt: dem KAB-Familienzeltlager in Enschede!
Die KAB tritt für ihre Mitglieder ganz konkret ein
Die KAB Deutschlands bietet ihren Mitgliedern Beratung und Hilfe im Arbeits- und Sozialrecht an. Im Arbeitsrecht können Mitglieder Beratung, Hilfe und Vertretung rund um Fragen zu Lohn, Urlaub, Kündigung und Arbeitszeugnissen in Anspruch nehmen. Im Sozialrecht umfasst das Angebot alle Fragen zur gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Beispielsweise zu Fragen der Pflegeeinstufung, Gewährung einer Reha, Schwerbehindertengesetz. Diese Dienstleistung ist im
Mitgliedsbeitrag im Umfang der Rechtsschutzordnung enthalten. Weitere Inforamtionen findet Ihr unter "Rechtsschutz".
Mitgliedsbeitrag für Neumitglieder
Neumitglieder können die Höhe Ihres Beitrages selbst bestimmen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 60,00 €. Es kann aber auch ein Beitrag in Höhe von 90,00 €, 120,00 € oder ein eigener Beitrag höher als 60,00 € gezahlt werden. Ehe- oder Lebenspartner zahlen 50 % des Partners.
Mitgliedsbeitrag für Mitglieder
Das gleiche gilt aber auch für Mitglieder, die 2020 die Direktzahlung an die KAB Deutschlands gewählt haben.
Es wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 6,00€ pro Person bzw. Paar erhoben wird.
Der Ortsverein erhält eine Rückvergütung von 10% des Beitrages.
Mitglieder ohne Direktzahlung zahlen den folgenden Mitgliedsbeitrag:
Ehepaare/Familien 9,20 € (8,70 € gehen an den Bundes-, Diözesan- und Bezirksverband - im Ortsverein verbleiben 0,50)
Einzelperson 6,25 € (5,75 € gehen an den Bundes-, Diözesan- und Bezirksverband - im Ortsverein verbleiben 0,50)
ausgefüllt bei jedem Vorstandsmitglied abgeben.
